Schwangerschaftsabbruch
Wir, die vom Kanton bezeichneten Beratungsstellen bieten betroffenen Frauen, Paaren und Jugendlichen kostenlose Gespräche in ihrer Konfliktsituation an.
Sie haben die Möglichkeit unter fachlicher Beratung und Begleitung ihre momentane Situation zu reflektieren. Nur Sie als betroffene Frau können beurteilen, was eine ungewollte Schwangerschaft für Ihr Leben bedeutet.  Der Entscheid liegt in den ersten 12 Wochen allein bei der Frau. Nehmen Sie sich genügend Zeit für die Entscheidungsfindung, aber lassen Sie nicht unnötig Zeit verstreichen. Sie werden von uns  in Ihrem Entscheid unterstützt.
Bei Bedarf sind Gruppenangebote für Betroffene oder Angehörige möglich.
Der Abbruch einer Schwangerschaft ist straflos, wenn er innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau, die geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage, durch eine zur Berufsausübung zugelassene Ärztin oder einen zur Berufsausübung zugelassenen Arzt vorgenommen wird. Die Ärztin oder der Arzt hat persönlich mit der Frau vorher ein eingehendes Gespräch zu führen und sie zu beraten.
Die medikamentöse Methode des Schwangerschaftsabbruchs mit Mifegyne ist in der Schweiz zugänglich. Sie wird in den meisten Spitälern und in bestimmten Arztpraxen angeboten.

Leitfaden Schwangerschaftsabbruch

Mifegyne (RU 486) im Vergleich mit der chirurgischen Methode zum Schwangerschaftsabbruch