Sie sind schwanger und wissen nicht genau ob Sie die Schwangerschaft austragen oder abbrechen möchten? Wir begleiten Sie in Ihrer Ambivalenz.
In der Schweiz gilt die Fristenregelung. Das heisst, eine Schwangere kann bis zur 12. Schwangerschaftswoche über einen Schwangerschaftsabbruch selbstbestimmt entscheiden (Strafgesetzbuch, Art. 119). Die Schwangerschaft kann bis zur 7. bzw. 9. Schwangerschaftswoche medikamentös abgebrochen werden. Danach wird die chirurgische Methode angewendet.
Nach der 12. Schwangerschaftswoche, beurteilt ein Gremium die Situation, ob ein Schwangerschaftsabbruch trotz Ablauf der Frist möglich ist.
Wünschen Sie Informationen über Recht, Methoden und weiteres Vorgehen?
Sie und Ihr Umfeld (Partner, Partnerin, ggf. Eltern oder Andere), haben Anrecht auf kostenlose, vertrauliche und freiwillige Beratung.
Weitere Informationen:
Gesetzgebung und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs in verschiedenen Sprachen.
Kantonales Informationsblatt zum straflosen Schwangerschaftsabbruch in verschieden Sprachen.
APAC-Suisse – Schwangerschaftsabbruch