Du bist ungeplant schwanger, hast viele Fragen und bist überfordert? Das können wir gut verstehen.
Falls du unter 16 Jahre alt bist, musst du dich vor einem Schwangerschaftsabbruch obligatorisch an eine unserer Beratungsstellen oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst wenden.
Es ist immer von Vorteil, wenn du in dieser Situation mit deinen Eltern darüber sprechen kannst – ihre Zustimmung für deinen Entscheid ist jedoch nicht nötig.
Wir nehmen uns Zeit für dich und deine Fragen.
Auch für Eltern und Angehörige stehen wir für vertrauliche Beratung zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Gesetzgebung und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs in verschiedenen Sprachen.
Kantonales Informationsblatt zum straflosen Schwangerschaftsabbruch in verschieden Sprachen.
Weitere Informationen findest du auch auf lilli